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Ich hatte am Arbeitsplatz einen Unfall. Dabei ging auch meine Brille zu Bruch. Muss die Unfallversicherung dafür aufkommen?
Ja. Die Brille ist durch die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Grundsätzlich sind bei einem Unfall kaputte Dinge gedeckt, wenn sie einen «Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen». Für Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate sowie herausnehmbare künstliche Gebisse gilt dies aber nur, wenn der Unfall eine Verletzung zur Folge hat, die ein Arzt oder Zahnarzt behandeln muss. Das ist bei Ihnen der Fall. Bei Prothesen, festen Zahnbrücken oder einzelnen Kronen ist das anders. Dort muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn die verunfallte Person keine Verletzung erlitten hat.
03. März 2008