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Beratung | saldo 01/2008

Datenschutz: Können Erben die Krankengeschichte einsehen?

Letzte Woche ist meine Mutter ganz unerwartet im Spital verstorben. Einen Tag zuvor erklärten die behandelnden Ärzte noch, es handle sich nur um eine Entzündung. Ich möchte deshalb Einblick in ihre Krankengeschichte haben. Bin ich als Sohn dazu berechtigt?


Ja. Laut der Verordnung zum Datenschutzgesetz haben Angehörige einer Person Anspruch auf Auskunft über deren Krankengeschichte. Man muss allerdings ein Interesse an der Auskunft nachweisen können. Eine nahe Verwandtschaft erfüllt diese Voraussetzung.

22. Januar 2008


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Datenschutz: Können Erben die Krankengeschichte einsehen?
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Kommentare (1)

 
  • cirage | 23.01.2008, 15:52

    Patientendossier

    In diesem Zusammenhang ist auch das Patientendossier (Ihre Rechte) vom
    Datenschutzbeauftragen des Kt. Zuerich sehr aufschlussreich (welche
    Rechte man hat oder in welchem Zusammenhang die Akteneinsichtnahme
    verweigert werden darf).

    --> www.juckers.ch/pflegeheim --> Patientendossier
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...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
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