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Viele Inkassofirmen belästigen Schuldner mit ungerechtfertigten Spesen. Tipp: Nur Verzugszins zahlen!
Die offene Rechnung war eine Bagatelle, die Folgen schon gravierender: Weil bei Beni Esposito aus Widen AG eine Rechnung von Fr. 92.75 etwas
länger liegenblieb, fuhr sein Gläubiger mit schwerem Geschütz auf: Er beauftragte die Monopol-Inkasso aus Buchs SG, die offene Rechnung einzutreiben.
Die Inkassofirma war nicht zimperlich: Neben dem unbestritten geschuldeten Betrag von Fr. 92.75 forderte sie von Esposito zusätzlich Fr. 118.65 für «eigene Umtriebe und Verspätungsfolgen». Total habe er Fr. 211.40 zu zahlen.
Monopol-Inkasso ist keine Ausnahme. Auch andere Inkassofirmen nützen die fehlende Rechtskenntnis von säumigen Zahlern aus. In ihren Rechnungen finden sich zur offenen Schuld regelmässig weitere Kostenfaktoren wie etwa «diverse Auslagen, Kosten für Rechtsberatung, Verzugsschaden nach Artikel 106 Obligationenrecht».
Die Kosten für das Inkassobüro hat laut Gesetz aber nicht der Schuldner zu tragen. Sondern derjenige, der das Inkassobüro beauftragt hat. Das Gesetz regelt auch die Höhe des Schadens infolge verspäteter Zahlung: Der Verzugszins beträgt 5 Prozent der offenen Rechnung. Mehr muss ein Schuldner nicht zahlen.
Es sei denn, der Gläubiger beweise, dass sein Schaden höher ist als der Verzugszins – oder dass vertraglich solche Spesen abgemacht wurden.
Für Esposito gilt somit: Er schuldet genau Fr. 92.75 plus 5 Prozent Verzugszins für die Zeit ab Erhalt der Mahnung bis zur Zahlung der offenen Rechnung.
25. September 2007 | Ruedi Schmid
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