SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 13/2007

Muss ich die Schulden meiner Frau bezahlen?

Meine Frau macht überall Schulden. Vor einem Monat sollte ich für sie ein Darlehen von 1000 Franken zurückzahlen, das sie von einer Bekannten erhalten hatte. Im Dorfladen waren es 145 Franken, weil meine Frau angeblich das Portemonnaie vergessen hatte. Kürzlich entdeckte ich die Rechnung eines Warenhauses, bei dem meine Frau mit über 800 Franken in der Kreide steht, weil sie mit einer Kundenkarte auf Monatsrechnung einkaufen kann. Bin ich als Ehemann für diese Schulden verantwortlich?

Es kommt darauf an, wofür Ihre Frau das Geld ausgegeben hat.
Im Grundsatz gilt: Jeder Ehegatte ist für die Verträge, die er abschliesst, selber verantwortlich. Falls Ihre Frau das Darlehen beispielsweise für exklusive Designer-Möbel verjubelt hat oder wenn sie sehr teure Kleider für den persönlichen Gebrauch kauft und nicht zahlt, können Sie als Ehemann dafür nicht belangt werden.
Das gilt auch für Kredite, die für persönliche Zwecke aufgenommen werden.
Anders sieht es hinge-gen bei Anschaffungen und Dienstleistungen zum Wohl der ehelichen Gemeinschaft und der Familie aus.
Bei solchen Käufen für den täglichen Bedarf haften beide Ehepartner solidarisch. Dazu gehören unter anderem Nahrung, notwendige Kleidung und Haushaltsgeräte, Stromrechnung, Ausbildungs-kosten für die Kinder, Krankenkassen- sowie Unfallversicherungsprämien, Medikamente, Arzt- und Zahnarztrechnungen sowie Ausgaben für angemessene Bedürfnisse in den Bereichen Kultur und Freizeit.   

07. September 2007 | Hansruedi Schmid


Beitrag als PDF
Muss ich die Schulden meiner Frau bezahlen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Kann ich den Antrag widerrufen? 10 Fragen zu Fristen Bei Reklamationen ist jede Filiale zuständig
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte