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Ich habe mich nach dem Tod unserer Mutter jahrelang um meinen Vater gekümmert. Jetzt ist er gestorben und meine Geschwister weigern sich, mir eine Entschädigung für diese Arbeit zu geben. Habe ich keinen Anspruch darauf?
Nein. Sie haben schlechte Karten, wenn Ihr Vater Ihnen zu Lebzeiten nichts für Ihre Hilfe bezahlt und auch nichts testamentarisch geregelt hat. Denn Kinder erben zu gleichen Teilen, unabhängig vom persönlichen Verhältnis zum Erblasser. Sie sind also auf ein Entgegenkommen Ihrer Geschwister angewiesen.
Sie hätten nur einen Anspruch auf eine nachträgliche Entschädigung, wenn Sie im selben Haushalt gewohnt hätten wie Ihr Vater. (bf)
31. August 2007