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Wir haben an der letzten Eigentümerversammlung die Sanierung des Daches und der Fassade beschlossen. Ein Eigentümer ist offenbar knapp bei Kasse. Wir befürchten nun, dass er seinen Beitrag an die Sanierungskosten nicht bezahlen kann. Was können wir tun?
Zahlt ein Stockwerkeigentümer nicht, kann ihn die Gemeinschaft betreiben und - falls nötig - eine Klage einleiten. Zudem steht ihr zur Sicherung ihrer Ansprüche ein Pfandrecht an seinem Stockwerkanteil und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Wohnung befindlichen beweglichen Sachen zu.
ch
13. Juni 2007