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Ich zahle für die Kinder und meine geschiedene Frau Alimente. Meine Ex-Frau arbeitet seit einem Jahr wieder 70 Prozent und verdient nicht schlecht. Kann ich die Alimente reduzieren lassen?
Ja, aber nur die Unterhaltszahlungen für Ihre Ex-Frau. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der im Scheidungsurteil festgelegte Beitrag war für den Unterhalt Ihrer geschiedenen Frau ausreichend. Und ihre berufliche Veränderung ist dauerhaft und war bei der Scheidung in diesem Umfang noch nicht vorhersehbar.
Nicht reduziert werden können in Ihrem Fall die Alimente für die Kinder. Laut Bundesgericht sollen als Erstes sie von der Verbesserung der finanziellen Lage der Mutter profitieren können.
st
30. Mai 2007