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Beratung | K-Tipp 10/2007

Wie kann ich die strenge Taggeld-Regelung umgehen?

Letztes Jahr stand im K-Tipp Nr. 7, dass Arbeitgeber im Kanton Zürich für eine Reinigungshilfe eine Krankentaggeld-Versicherung abschliessen müssen - auch wenn die Putzfrau nur wenige Stunden arbeitet. Und dass man der Putzfrau sogar zwei Jahre lang den Lohn zahlen muss, wenn sie krank wird und keine Versicherung vorhanden war. Das dünkt mich unverhältnismässig für eine Putzfrau, die nur zwei Stunden in der Woche für mich arbeitet. Wie kann ich das umgehen?

Mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag (siehe Mustervertrag). Die damals im K-Tipp erwähnte Bestimmung des Zürcher Normalarbeitsvertrags (NAV) gilt nur, wenn bezüglich Lohn bei Krankheit keine andere Regelung getroffen wurde.
Als Arbeitgeber können Sie mit Ihrer Putzfrau vereinbaren, dass Sie bei Krankheit den Lohn nur nach Obligationenrecht (OR) weiterzahlen. Wird Ihre Putzfrau dann im ersten Dienstjahr länger krank, schulden Sie ihr den Lohn (100 Prozent) nur drei Wochen lang. Für die weiteren Dienstjahre verlängert sich der Anspruch um einzelne weitere Wochen.
Auch den Ferienanspruch können Sie im Vertrag auf das gesetzliche Minimum von vier Wochen beschränken (Ausnahme fünf Wochen bis zum 20. Geburtstag). Der Zürcher Normalarbeitsvertrag stellt Arbeitnehmende besser.
Wichtig: Den Ferienanspruch müssen Sie Ihrer Reinigungshilfe durch effektive freie Zeit gewähren, und Sie müssen ihr in dieser Zeit den vereinbarten Lohn zahlen. Nicht zulässig - wenn auch sehr verbreitet - ist es, Ferien mit einem Zuschlag im Stundenlohn zu entschädigen. Denn die Ferien dienen primär der Erholung und sollen nicht durch Lohn abgegolten werden. Eine Ferienentschädigung durch einen Zuschlag im Stundenlohn ist nur bei sehr unregelmässigen Arbeitspensen oder bei sehr kurz befristeten Einsätzen gestattet.
Übrigens: Auch die Kantone Bern und St. Gallen schreiben im NAV für alle Arbeitnehmer im Hausdienst eine Krankentaggeld-Versicherung vor - also auch für Teilzeitangestellte. Das heisst: Auch in diesen Kantonen können Arbeitgeber die strenge Regelung durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag umgehen.
Andere Kantone richten sich im NAV nach der üblichen gesetzlichen Lohnzahlung bei Krankheit oder anderen unverschuldeten Absenzen gemäss OR. Den kantonalen Normalarbeitsvertrag ?nden Sie in der Regel auf der of?ziellen Homepage des Kantons unter der Rubrik «Gesetze».
(st)

Muster-Arbeitsvertrag für Putzfrauen
Der K-Tipp stellt seinen Leserinnen und Lesern einen Muster-Arbeitsvertrag für Putzfrauen und -männer zur Verfügung. Sie können ihn gratis bei der K-Tipp-Redaktion bestellen. Schicken Sie uns dazu ein frankiertes und an Sie adressiertes Couvert. Sie können den Mustervertrag auch auf der Homepage des K-Tipp (www.ktipp.ch) unter der Rubrik «Downloads» gratis herunterladen.

23. Mai 2007


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