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Beratung | saldo 8/2007

Probezeit: Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?

Vor Kurzem trat ich eine neue Arbeitsstelle an. Die Probezeit beträgt drei Monate. Nach knapp zwei Monaten habe ich nun gekündigt. Meine Chefin will mir nur eine Arbeitsbestätigung ausstellen. Habe ich nicht Anspruch auf ein Zeugnis?

Doch. Auch während der Probezeit können Sie ein Zeugnis verlangen. Denn grundsätzlich haben Angestellte jederzeit nicht nur Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung, sondern auch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich über die Leistung und das Verhalten am Arbeitsplatz äussert. Allerdings kann nach zwei Monaten kaum ein aussagekräftiges Zeugnis erstellt werden. Es dürfte Ihnen in Ihrer beruflichen Laufbahn deshalb kaum etwas nützen.

oh

02. Mai 2007


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