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Aus meiner obligatorischen Unfallversicherung bekomme ich eine Entschädigung für einen Integritätsschaden durch eine misslungene Operation. Muss ich dieses Schmerzensgeld als Einkommen versteuern und wenn ja zu welchem Satz?
Nein. Eine Integritätsentschädigung ist beim Bund und in allen Kantonen steuerfrei. Sie können also mit der vollen Summe rechnen. Das gilt auch für Genugtuungszahlungen von Haftpflichtversicherungen und für Zahlungen als Folge einer Beeinträchtigung bei der Tätigkeit im eigenen Haushalt.
(ph)
04. April 2007