SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 2/2007

Hafte ich einen Monat nach dem Umzug noch immer?

Wir sind Ende November ausserterminlich aus unserem Miethaus ausgezogen. Laut Abnahmeprotokoll gab es bei der Haus- und Gartenabnahme keine Beanstandungen. Nun hat uns die Vermieterin Anfang Januar mitgeteilt, den Nachmieter störe das Unkraut im Garten, und es müsse entfernt werden.
Müssen wir das Unkraut beseitigen lassen?

Nein. Grundsätzlich müssen die Mieterinnen und Mieter nur für Mängel geradestehen, die im Abnahmeprotokoll aufgeführt sind. Wenn der Vermieter zum Beispiel einen Kratzer im Lavabo übersieht und im Protokoll dazu nichts vermerkt, muss er die Reparatur auf die eigene Kappe nehmen.

Wird bei der Abgabe kein Protokoll aufgenommen, muss der Vermieter allfällige Schäden sofort bei der Übergabe, spätestens jedoch innert drei Tagen beanstanden. Versäumt er dies, kann er nachträglich keinen Schadenersatz verlangen.

In Ihrem Fall hätte der Vermieter das Unkraut ins Abnahmeprotokoll aufnehmen müssen. Die Abnahme fand ja tagsüber statt, also war der Mangel nicht zu übersehen. Einen Monat später kommt er mit seiner Mängelrüge somit zu spät.

Anders sieht es bei versteckten Mängeln aus. Das sind Beanstandungen, die auch bei einer sorgfältigen Besichtigung nicht festzustellen sind und in der Regel erst später ans Tageslicht kommen.

Das kann etwa bei elektrischen Geräten der Fall sein oder wenn der Mieter an elektrischen Installationen herumgebastelt hat und dies erst auffällt, wenn der neue Mieter eingezogen ist.

Entdeckt der Vermieter später solche versteckte Mängel, muss er diese wiederum sofort - das heisst gleich nach der Entdeckung - dem Mieter mitteilen und ihn dafür haftbar machen. Das kann auch noch einen Monat später geschehen.

(ai)

Buchtipp

Was Mieter wissen müssen - vom Vertrag über eine Renovation bis zur Kündigung -, steht im Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick». Zu bestellen auf Seite 24 oder über www.saldo.ch.

31. Januar 2007


Beitrag als PDF
Hafte ich einen Monat nach dem Umzug noch immer?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Was passiert, wenn ich die Kaution zu spät zahle? Muss der Vermieter zwei Formulare schicken? Wird die Miete plötzlich höher?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte