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Beratung | K-Tipp 19/2006

Vier Stunden arbeiten?

Ich bin Teilzeit-Verkäuferin (50Prozent) und arbeite vier Stunden pro Tag. Der Arzt hat mich zu 50 Prozent krankgeschrieben.
Mein Chef ist der Ansicht, dass ich trotzdem einen halben Tag arbeiten muss. Stimmt das?

Ja. Der Rahmen der Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel prozentual zu einem Vollpensum angegeben. Ihr Arztzeugnis ist daher so zu verstehen, dass Sie 50 Prozent eines Vollzeitjobs arbeiten können.

Das heisst: Weil ein Vollpensum in der Regel acht Stunden dauert, können Sie gemäss Ihrem Arzt ohne weiteres vier Stunden pro Tag arbeiten.

Falls Ihr Arzt mit dem Zeugnis ausdrücken wollte, dass Sie bloss die Hälfte Ihres Pensums arbeiten können, hätte er dies im Arztzeugnis klar umschreiben müssen.

(oh)


Buch-tipp

Weiterführende Informationen finden Sie im Saldo-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen». Zu bestellen auf Seite 9 oder unter www.saldo.ch.

15. November 2006


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