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Als Bauingenieur arbeite ich für meine Schweizer Firma einige Monate regelmässig in Deutschland und kehre nur an den Wochenenden nach Hause zurück. Wie kann ich vermeiden, dass ich im Hochsteuerland Deutschland steuerpflichtig werde?
Wochenaufenthalter wie auch Grenzgänger bleiben in der Schweiz steuerpflichtig. Aber auch der Staat, in dem Sie vorübergehend arbeiten, hat ein Anrecht darauf, Sie zu besteuern.
Die Schweiz hat mit allen umliegenden Staaten ein Abkommen geschlossen, um eine daraus entstehende Doppelbesteuerung zu vermeiden. Danach bleiben Grenzgänger zur Hauptsache in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig, alle andern, also auch Wochenaufenthalter, aber an ihrem Arbeitsort.
Deutschland verlangt von Schweizer Grenzgängern eine Quellensteuer von 4,5 Prozent. Im Gegenzug besteuert die Schweiz das Bruttoeinkommen nur zu 80 Prozent.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die Sie sich zunutze machen können: die sogenannte Monteurs-Klausel. Danach dürfen Sie bis zu 183 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland arbeiten und dennoch ihren Steuersitz Schweiz beibehalten.
Zwei Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein: Sie sind als Unselbständiger für ein ausserhalb von Deutschland ansässiges Unternehmen tätig und Sie erhalten Ihren Lohn weiterhin direkt von Ihrem Schweizer Arbeitgeber - also nicht von einer allfälligen Konzerngesellschaft Ihres Arbeitgebers in Deutschland.
(fh)
25. Oktober 2006