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Unsere neue Wohnung können wir am Montag, 2. Oktober, beziehen. Der jetzige Vermieter verlangt aber, dass wir die alte Wohnung bereits am Samstag, 30. September, abgeben - also zwei Tage bevor wir in die neue Wohnung einziehen. Darf er das?
Ja. Gemäss Gesetz ist die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer zu Geschäftszeiten abzugeben, in Ihrem Fall also am Samstag, 30. September. Fällt das Ende der Mietdauer hingegen auf einen Sonn- oder Feiertag, kann der Mieter die Wohnung erst am darauf folgenden Werktag abgeben.
Aber: Diese Regelung kann per Vertrag geändert werden. In vielen Kantonen ist es üblich, dass die Wohnungen erst am Mittag des ersten Tags des folgenden Monats abgegeben werden müssen. In diesem Fall also am 2. Oktober.
oh
27. September 2006