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Vor zwei Jahren habe ich von privat ein Velo gekauft. Nun hat sich eine Frau bei mir gemeldet. Sie sagt, das Velo sei ihr gestohlen worden. Sie hat dafür Beweise. Muss ich das Velo herausgeben, obwohl ich gutgläubig war?
Ja. Und die Besitzerin muss Ihnen nicht einmal etwas dafür bezahlen. Ausnahme: Hätten Sie das Velo schon fünf Jahre besessen, wären Sie in der Zwischenzeit rechtmässige Eigentümerin geworden und könnten die Herausgabe verweigern. Übrigens: Hätten Sie das gestohlene Velo auf einem Velomarkt, bei einem Händler oder einer öffentlichen Versteigerung gekauft, hätten Sie es ebenfalls herausgeben müssen, aber den Kaufpreis von der ursprünglichen Besitzerin zurückverlangen können.
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24. Mai 2006