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Beratung | K-Geld 2/2006

Darf ich mein Einkommen glätten?

Ich bin einziger Angestellter einer GmbH in Solothurn, die sich vollständig in meinem Besitz befindet. Die Einkünfte der GmbH sind sehr unterschiedlich. Um Gewinnspitzen zu brechen, möchte ich mir in guten Jahren einen Bonus auszahlen. Diesen würde ich mir aber erst im darauf folgenden, möglicherweise schlechteren Jahr überweisen, um so meine persönliche Steuerlast sowie jene der Firma zu optimieren. Ist das zulässig?

Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Sie können sich einen relativ bescheidenen Fixlohn auszahlen, den Ihr Unternehmen auch in schlechten Jahren verkraften kann. In guten Jahren schütten Sie sich einen Bonus aus, der in der Unternehmensbilanz gewinnschmälernd wirkt, den Sie natürlich versteuern müssen und auf den auch Sozialabgaben fällig werden.

Ein Beispiel: Ihr Basislohn beträgt 80 000 Franken. Auf dieses Einkommen müssen Sie rund 7500 Franken Einkommenssteuer und Sozialabgaben entrichten (Tarif für Verheiratete, 2 Kinder). Die Firma spart darauf rund 20 000 Franken an Gewinnsteuern (weil sie 80 000 Franken weniger Gewinn macht). Ihre Steuerersparnis liegt also bei 12 500 Franken.

In einem guten Jahr zahlen Sie sich nun einen Bonus von 60 000 Franken aus, was dem Unternehmen 15 000 Franken Steuern spart, Sie aber Ihrerseits rund 14 000 Franken Steuern und Abgaben kostet.

Im darauf folgenden, schlechten Jahr verzichten Sie nach diesem Modell auf den Bonus, was steuerlich für Sie und Ihr Unternehmen ohne Auswirkungen bleibt. Über beide Jahre gesehen haben Sie und Ihr Unternehmen also 13 500 Franken an Steuern und Sozialabgaben gespart.

Steuergünstiger ist es nun, wenn Sie sich im guten Jahr nur 30 000 Franken als Bonus auszahlen und die restlichen 30 000 auf das nächste Jahr vortragen lassen. Für die je 110 000 Franken Jahreseinkommen (zuzüglich Sozialabgaben) spart das Unternehmen über zwei Jahre rund 52 000 Franken Steuern. Sie persönlich zahlen darauf wegen der gekappten Progression aber bloss etwa 15 000 Franken pro Jahr für Steuern und Sozialversicherungen. Insgesamt erzielen Sie also eine Steuer- und Abgabenersparnis von 22 000 Franken.

Sich einen Teil des Bonus erst im darauf folgenden Jahr auszahlen zu lassen, ist übrigens absolut zulässig, da ja erst nach dem Abschluss des Geschäftsjahres feststeht, wie hoch der Gewinn des Unternehmens tatsächlich ausgefallen ist.

(fh)

29. März 2006


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