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Ich bin in einer Firma im Aussendienst angestellt. Der Lohn besteht nicht aus einem Fixum, sondern nur aus Provisionen. Ist das zulässig?
Ja. Das Gesetz kennt keinen Mindestlohn. Die Höhe und die Zusammensetzung des Salärs muss mündlich oder schriftlich per Vertrag geregelt werden. Bei Angestellten, die hauptsächlich im Aussendienst tätig sind, gelten aber die speziellen Vorschriften für Handelsreisende: So muss die Regelung, dass der Lohn ganz oder vorwiegend aus Provisionen besteht, ausdrücklich schriftlich vereinbart sein. Zudem muss die Provision angemessen sein, was im Streitfall vom Richter überprüft werden kann.
st
18. Januar 2006