SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 17/2005

Zutritt für Vermieterin?

Ich bin oft im Ausland. Meine Vermieterin betritt dann jeweils meine Wohnung; sie schaue nur zum Rechten, sagt sie. Muss ich mir solche «Rundgänge» gefallen lassen?

Nein. Sie haben das alleinige Nutzungsrecht an der Mietwohnung. Die Vermieterin hat kein generelles Zutrittsrecht. Sie darf ohne Ihr Einverständnis auch keinen Reserve-Wohnungsschlüssel haben. Betritt sie die Wohnung ohne Ihre Erlaubnis, ist das Hausfriedensbruch.

Die Vermieterin darf nur dann in die Wohnung, falls dies für Unterhalt, Verkauf oder Weitervermietung notwendig ist. Zum Unterhalt zählen unter anderem Reparaturen oder Renovationen. Ausser in absoluten Notfällen - z. B. Feuer, Rohrbruch - muss die Vermieterin solche Besichtigungen rechtzeitig voranmelden.

Verweigern Sie der Vermieterin dann zu Unrecht den Zutritt und entsteht ihr dadurch ein Schaden, müssen Sie als Mieter dafür geradestehen.

Teilen Sie Ihrer Vermieterin mit, dass sie Ihre Wohnung nicht einfach so betreten darf, und fordern Sie sie auf, Ihnen den Reserveschlüssel zu Ihrer Wohnung herauszugeben. Tut sie dies nicht, können Sie das Schloss auswechseln. Beim Auszug müssen Sie allerdings wieder das ursprüngliche Schloss montieren.

Da Sie oft für längere Zeit nicht zu Hause sind, sollten Sie der Vermieterin wenn möglich eine Vertrauensperson nennen, die ihr im Notfall den Wohnungsschlüssel aushändigen kann.

(ch)

19. Oktober 2005


Beitrag als PDF
Zutritt für Vermieterin?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Verwandte Artikel
Kann die Kasse Zahlungen aufschieben? Darf der Arzt sich weigern, mich zu behandeln? Muss ich Prämien während des Militärdienstes zahlen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte