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Kurz nach der Geburt wurde ich adoptiert, pflege aber auch zu meinen leiblichen Eltern einen guten Kontakt. Nun ist mein Vater verstorben. Habe ich trotz Adoption Anspruch aufs Erbe?
Nein. Das Kindesverhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt mit der Adoption - deshalb sind Sie nur gegenüber Ihren Adoptiveltern erbberechtigt. Ohne Testament Ihres leiblichen Vaters werden Sie bei der Erbschaft nicht berücksichtigt. Falls Ihr Vater Sie im Testament als Erbe eingesetzt hat, müssen Sie übrigens in den meisten Kantonen Erbschaftssteuern bezahlen. Wegen der Adoption gelten Sie nicht als direkter Nachkomme und profitieren nicht von einer allfälligen Steuerbefreiung.
st
16. März 2005