Zuerst müssen Sie sich im Grundbuch der Gemeinde über die Besitzverhältnisse informieren. Sofern darin nichts Spezielles erwähnt ist, wurde das Haus zu Gesamteigentum erworben. Die Immobilie gehört in diesem Fall beiden zu gleichen Teilen, und Sie bilden mit Ihrem Ex-Partner eine einfache Gesellschaft.

Das bedeutet, dass Sie nur gemeinsam über das Haus verfügen dürfen. Können Sie sich nicht einigen, muss der Richter über das Schicksal des Hauses entscheiden. Er wird vermutlich den Verkauf anordnen.

Aus dem Erlös erhalten beide ihre Investitionen zurück, anschliessend wird auch der Gewinn im Verhältnis der Investitionen geteilt.

Eine Alternative ist, dass Ihr Ex-Partner das Haus übernimmt und Sie auszahlt.

(ad)