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Ab 1. Februar verlangt Sunrise von den Kunden für monatliche Rechnungen in Papierform 24 Franken pro Jahr – für eine detaillierte Abrechnung mit allen angerufenen Nummern sogar 42 Franken. Kostenlos ist nur noch die Rechnung per E-Mail.
Das müssen sich bisherige Kunden aber nicht gefallen lassen. Wer mit der Vertragsänderung nicht einverstanden ist, kann dies Sunrise mitteilen, am besten mit eingeschriebenem Brief. Der Zuschlag ist dann nicht geschuldet.
Sunrise begründet die Umstellung auf Rechnungen per E-Mail damit, dass die Gebühr die Kunden dazu bewegen soll, auf umweltschädliche Papierrechnungen zu verzichten. Sei der Kunde mit dem Zuschlag nicht einverstan-den, werde man in begründeten Fällen – beispielsweise bei Personen ohne E-Mail-Adresse – darauf verzichten.
Sollte Sunrise trotz Ablehnung der Vertragsänderung die zusätzlichen Kosten für die Papierrechnung verlangen, kann die Rechnung ohne rechtliche Nachteile um den zu Unrecht verlangten Betrag gekürzt werden.
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Kündigung möglich?
Aufgrund dieser Papierrechnung, habe ich den Anschluss gekündigt und zwar per 1.2.2013, aufgrund AGB Ziffer 12, Absatz 2 und 4. Ist diese Kündigung rechtens oder nicht? Aus meiner Sicht ja, da es sich um eine Vertragsänderung handelt. Sunrise meint gemäss telefonischer Nachricht "Nein das falle nicht unter diese Ziffer in der AGB". Wär schön wenn das jemand jurisitisch beurteilen könnte, ob die Kündigung auch rechtens ist oder nicht. Danke!