Nein. Es nützt nichts, wenn Sie die Vorladung nicht beachten. Denn eine eingeschrieben verschickte Gerichtsvorladung gilt laut Gesetz am siebten Tag nach erfolglosem Zustellversuch als zugestellt. Genauer: Ignoriert jemand eine Abholungseinladung der Post im Briefkasten, gilt die Vorladung am 7. Tag dennoch als zugestellt.

Das ist zwar nur der Fall, wenn jemand mit der Zusendung einer Gerichts­urkunde rechnen musste. Da Sie mit dem Käufer bereits in einen Rechtsstreit verwickelt sind, ist das aber bei Ihnen der Fall.